Fördervereins

Wir brauchen Ihre Sympathie und auch Ihre finanzielle Unterstützung!

Die Offene Kirche Elisabethen lebt von der breiten Sympathie in unserer Stadt und der Regio, aber auch von den notwendigen finanziellen Mitteln. Deshalb brauchen wir Ihre Sympathie, Ihre Mithilfe und Ihr Geld.

2005 wurde unsere Arbeit wie folgt finanziert:

Wir sind für jede grosse oder kleine regelmässige oder einmalige Spende dankbar.
Bezahlen Sie bitte auf das Postkonto PC 40-7225-5!
(Für Deutschland: 660 100 75 Postbank Karlsruhe, Konto 3348-59-753).

Wer die Offene Kirche Elisabethen über seinen Tod hinaus unterstützen möchte, braucht ein Testament. Informationen dazu finden Sie in unserem "Merkblatt zum Vermächtnis (Legat)", das wir Ihnen auf Wunsch gerne zustellen.

Im Trauerfall haben Sie die Möglichkeit, anstelle einer Blumenspende, dem gemeinnützigen Verein "Offene Kirche Elisabethen" einen Beitrag zuzuwenden. Der Trauerfamilie wird der Spendeneingang auf Wunsch bekanntgegeben.

 

Werden Sie Mitglied des Fördervereins

Der Verein fördert ideell und materiell die Aktivitäten des Vereins "Offene Kirche Elisabethen". Unterstützung und Zuwendungen erfolgen in Koordination mit dem Vorstand des Vereins "Offene Kirche Elisabethen". Der Verein unterstützt vollumfänglich die Zwecke des Vereins "Offene Kirche Elisabethen" und ist dabei konfessionsneutral. Die Vereinsmitglieder erhalten periodisch die Programme und Veranstaltungseinladungen der "Offenen Kirche Elisabethen" zugestellt.

Die Mitgliedschaft wird durch Zahlung des Jahresbeitrags erworben.
Bitte zahlen Sie diesen auf folgendes Konto ein:

40-3432-1

Die Höhe des Jahresbeitrags setzen Sie nach Ihrer Selbsteinschätzung fest.

Für Einzelpersonen ab Fr. 30.-
für Familien ab Fr. 50.-
für Gönner/Gönnerinnen ab Fr. 100.-
für Organisationen
(Firmen, Kirchgemeinden etc.)
ab Fr. 150.- bis Fr. 10'000.-

Der Verein und der Förderverein Offene Kirche Elisabethen werden von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Land als gemeinnützige Organisationen anerkannt. Spenden können ab Fr.100.- im Rahmen der kantonalen Bestimmungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.