Der letzte Wille...
Wir sind uns gewohnt, vieles in unserem Leben zu entscheiden
und das Leben individuell zu gestalten. Mit dem Tod findet diese
Möglichkeit ein Ende. Deshalb ist es wichtig, zu Lebzeiten
zu bestimmen, was nach dem Tod geschehen soll. Wünschen Sie
eine Erdbestattung oder eine Kremation? Ein Einzelgrab oder eine
Beisetzung im Gemeinschaftsgrab? Wer soll im Todesfall benachrichtig
werden? Die Landeskirchen stellen zu diesen Fragen Informationen zur Verfügung.
Es ist sinnvoll, diese Anordnungen schriftlich fest zu halten
und bei Freundinnen oder Freunden, Verwandten oder beim Hausarzt zu hinterlegen.
Jetzt können Sie auch entscheiden, was nach dem Tod mit
Ihrem Vermögen geschehen soll. Auch darin haben Sie einen
gewissen Entscheidungsspielraum.
Testament
Damit Sie bestimmen können, was mit Ihrem Vermögen
nach dem Tod geschieht, ist es nötig, ein Testament zu schreiben.
Der sogenannte „Pflichtteil“ für die gesetzlichen
Erben ist abhängig von den Familienverhältnissen und
variiert entsprechend. Pflichtteilsgeschützte Personen sind
Ehepartnerin und Ehepartner, Nachkommen und Eltern. Über den verbleibenden
Teil Ihres Vermögens können Sie frei verfügen
und Personen oder gemeinnützige Organisationen wie die Offene
Kirche Elisabethen als Erben oder mit einem Legat (Vermächtnis)
als Begünstigte einsetzen.
Wenn Sie ein Testament ohne juristischen Beistand schreiben,
müssen Sie folgende Punkte beachten:
Das Testament muss eigenhändig und handschriftlich verfasst
und unterzeichnet werden und mit Datum versehen sein. Bei komplizierteren
Familien- und Vermögensverhältnissen ist es sinnvoll,
einen Notar oder eine Anwältin beizuziehen.
Ihr Testament können Sie entweder einer Bekannten zur Aufbewahrung übergeben
oder bei den zuständigen staatlichen Stellen des Wohnorts
hinterlegen (zum Beispiel beim Erbschaftsamt im Kanton Basel-Stadt).
Eine weitere Möglichkeit, die Offene Kirche Elisabethen über
den Tod hinaus zu unterstützen, besteht in der sogenannten
Grabspende. Anstelle von Blumenspenden wird einer gemeinnützigen
Institution gedacht. Zum Beispiel mit folgendem Zusatz in der
Todesanzeige:
„Anstelle von Blumen sind Spenden an die Offene Kirche Elisabethen,
Basel, PC 40-7225-5, erbeten.“
Zum Schluss...
Sterben und Tod sind heikle Themen und werfen viele Fragen
auf. Sprechen Sie darüber mit Ihren Verwandten, mit Vertrauenspersonen,
Freundinnen und Freunden. Oder auch mit uns. Wir werden Sie gerne
beraten.
André Feuz, reformierter Pfarrer
Weitere Informationen zu Testament und Legat erhalten Sie bei
Notariaten, Kanzleien oder im Internet:
Links:
Erbschaftsamt Basel-Stadt:
www.erbschaftsamt.bs.ch
Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft:
mit einem Verzeichnis der Kanzleien
www.baselland.ch
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